Termin: Do, 10. – So, 13.02.2022 // ACHTUNG: Verschiebung von Dezember 21
Ort: Skigebiet Galtür / Ischgl; Österreich
Unterkunft: Hotel Belveder Galtür, 3-Sterne Hotel in Doppelzimmern mit Halbpension
Leitung: Jan Kohler (Fahrtenleitung), Heinz Klein (Organisation)
Inhalt: Die Sektionseröffnungsfahrt wird als 4 Tagesfahrt mit 3 Übernachtungen angeboten. Eigenanreise (evtl. in Fahrgemeinschaften). Skigebiete können in Galltür oder Ischgl genutzt werden. Skikurs nur auf Anfrage (kein Anfängerkurs- kann vor Ort gegen Gebühr gebucht werden), ansonsten Skibegleitung in Gruppen durch einen Skilehrer oder Guide unserer Sektion.Die Zimmer müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein. Rückreise am Sonntag, den 13.02.2022 nach dem Skifahren direkt vom Parkplatz in Ischgl oder Galtür.
Voraussetzungen: Sicheres Skifahren, kein Anfängerkurs (kann vor Ort gegen Gebühr gebucht werden)
Vorbesprechung: nach Absprache
Ausrüstung: Skiausrüstung
Teilnehmerzahl: noch offen
Kosten (Erw. DAV / Erw. Nichtmitglieder / Jugend DAV / Jugend Nichtmitglieder in EUR): 3 x Übernachtung incl. Halbpension im DZ je Erw. 420 EUR (Mitglieder) bzw. 450 EUR (Nichtmitglieder), Einzelzimmer auf Anfrage möglich. In den Kosten ist der Silvretta Skipass, je nach Schneelage gültig im gesamten Paznauental Galtür, Ischgl/Samnaun und Kappl.
Anmeldung: bei Heinz Klein per Mail bitte so schnell wie möglich, (nur gültig mit der Anzahlung/Stornogebühr von 200 EUR (Erw.) auf Konto Sparda Bank, Heinz Klein De78550905000007536372). Bitte die Reise- und Stornobedingungen sowie die FIS-Pistenregeln (siehe unten) beachten.
Reisebedingungen der Skimaßnahme Galtür/Ischgl 2021
Diese nachfolgenden Reisebedingungen sind Teil der Ausschreibung:
Mit der Anmeldung zu dieser Maßnahme gelten die nachstehenden Reisebedingungen und die Fahrtenausschreibung als verbindlich anerkannt. Die Anmeldung zu der Maßnahme muss schriftlich über Email an den Fahrtenleiter Heinz Klein erfolgen sowie die Anzahlung und wird nach Eingang beim Fahrtenteilnehmer verbindlich. Sind mehr Anmeldungen erfolgt als Reiseplätze vorhanden sind, entscheidet für die Wirksamkeit der Anmeldung der Zeitpunkt der schriftlichen Anmeldung. In diesem Fall wird der jeweilige Reiseteilnehmer umgehend darüber informiert.
Im Falle eines Rücktritts nach Anmeldeschluss einer Fahrt werden, sofern kein Ersatzteilnehmer gefunden wird, alle tatsächlichen entstandenen Kosten aus Ansprüchen Dritter fällig. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Die Preise der Maßnahme werden in jeder Saison neu auf Selbstkostenbasis kalkuliert. Werden einzelne Reiseleistungen infolge späterer Anreise oder vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch genommen erfolgt keine Rückerstattung. Der angegebene Reisepreis ist pünktlich zum jeweiligen Stichtag auf das angegebene Fahrtenkonto zu überweisen.
Für alle Fahrten, die mit PKW-Transfer im Zusammenhang mit Bildung von Fahrgemeinschaften ausgeschrieben sind, behält sich der Fahrtenleiter das Recht vor, die PKW-Einteilung vorzunehmen. Für Private Anreise erfolgt keine Preisreduzierung bzw. Fahrtkostenerstattung. Falls die Fahrtenausschreibung eine eigene Anreise vorsieht, ist der Reisepreis dementsprechend kalkuliert.
Bei auftretenden Mängeln während den Fahrten ist umgehend der jeweilige Fahrtenleiter zu informieren. Der Fahrtenleiter ist berechtigt Abhilfe zu verweigern, wenn dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Eine Minderung des Fahrpreises infolge eines Mangels tritt nicht ein, solange dem Fahrtenleiter keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Die Erziehungsberechtigten versichern mit der Anmeldung, dass ihr Kind gesund und den sportlichen Belastungen einer Skifreizeit in höheren Lagen gewachsen ist. Die Anweisungen des Fahrtenleiters bzw. des eingesetzten Leiters einer Skigruppe sind unbedingt zu befolgen. Jeder Teilnehmer hat sich auf den Pisten nach den 10 FIS-Regeln zu richten. Die Erziehungsberechtigen akzeptieren, dass ihr Kind bei grobem Fehlverhalten auf ihre Kosten nach Hause zurückgeschickt wird.
Der Fahrtenleiter haftet nicht für evtl. Schäden, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten während der Fahrt, bei Streiks, Naturkatastrophen oder bei Ereignissen, die durch höhere Gewalt entstehen. Bei Anreise mit Privat-PKW trägt der Fahrtenteilnehmer das Beförderungsrisiko. Alle Fahrten sind im Rahmen der Landessportversicherung , sofern Vereinsmitglied im DAV, Sektion Saarbrücken, ASS versichert. Es wird jedoch dringend eine Auslandskranken- bzw. DSV-Versicherung empfohlen.
Nichtmitglieder können an der Fahrt nur teilnehmen, wenn nicht alle Plätze von Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Der Reisepreis wird gesondert ausgewiesen. Die Reisebedingungen gelten in gleichem Maße für Nichtmitglieder als auch für Mitglieder.
Pistenregeln – FIS-Regeln
Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. 3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.
Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben